Wohnungsgenossenschaft Grossbreitenbach
Samstag, 20. April 2024
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Über uns
 

Erfahren Sie auf den folgenden Seiten informative Dinge über die Region Großbreitenbach, die Geschichte unserer Genossenschaft, Bilanzen, Betriebskosten, Hausordnung oder unsere Satzung

Beim stöbern in der Galerie finden Sie jede Menge interessante Bilder, vom historischen Bild bis hin zu aktuellen Aufnahmen...

Mitglieder Aufsichtsrat:

Antje Herrmann - Vorsitzende

Bernhard Gorshöfer - Stellvertretender Vorsitzender

Regina Rißland - Schriftführerin

Uwe Lückmann


Mitglieder Vorstand:

Kerstin Illmann - Vorsitzende

Werner Büttner - Stellvertretender Vorsitzender

Gabi Hauke

Bodo Veit
 

Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Sprechzeiten: Dienstag 16.00 – 18.00 Uhr und gern nach telefonischer Absprache


Wohnen im grünen Herz Deutschlands und Wohnen mit Herz in unserer Genossenschaft ist unsere Maxime, die wir wörtlich nehmen und der wir uns stellen. Ein gutes und preiswertes Zuhause ist in heutigen Tagen wichtiger denn je. Und unter dem Dach unserer Genossenschaft ist dieses Zuhause Wirklichkeit mit Herz.

Ein paar Worte für unseren Wohnort

Großbreitenbach ist der "Schlüssel“ zum Thüringer Wald – zum grünen Herz Deutschlands. Hier werden “Schloß“ und "Schlüssel" zum Thüringer Wald vom “Wilden Mann“ aufbewahrt und bewacht.
Diesen Beinamen hat das Bergstädtchen seit dem Mittelalter und seitdem etablierte es sich als Teil des Thüringer Kräutergartens mit seinem Olitätengewerbe, der Glas- und Porzellanherstellung und –malerei.

Gelegen (fast mittig) zwischen Ilmenau und Neuhaus ist Großbreitenbach im Süden des Ilmkreises infrastrukturell gut ausgestattet.
Buslinien von Ilmenau, Neuhaus, Sonneberg, Suhl, Königsee u.a. führen durch den Ort.
Für fast 3.000 Einwohner stehen zwei Hausarzt- und zwei Zahnarztpraxen sowie zwei Praxen für Physiotherapie im Ort zur Verfügung, es sind Pflegedienste ansässig und Betreuungsmöglichkeiten werden für Senioren und Kinder durch die Frauengruppe angeboten.
Großbreitenbach hat eine KITA sowie Grund- und Regelschule. Zur Lebensmittel- und Güterversorgung gibt es vier Discount-Märkte, wöchentlich ist Frischmarkt.
Zahlreiche kulturelle Möglichkeiten bieten die vielen Vereine, allen voran die sportlichen Vereine wie z.B. der Wintersportverein, dessen Aushängeschilder weltweit bekannt sind:
Die Geschwister Manuela und Andrea Henkel, deren Eltern noch heute Mitglieder und Bewohner in unserer Genossenschaft sind.

Genossenschaft

Selbstbestimmtes, genossenschaftliches Wohnen ist neben dem Wohnen zur Miete und dem Wohneigentum die dritte tragende Säule der Wohnungswirtschaft, die sich in der Vergangenheit als organisierte Selbsthilfe bewährt hat Privates Kapital aus Mitgliedereinlagen bilden die Grundlage für die Eigenkapitalbasis der Genossenschaften und wird zwischen Wohneigentum und Miete für gemeinschaftliche Projekte und entgegen reiner Privatvermietung nicht zur Gewinnerzielung einzelner eingesetzt.

Genossenschaften existieren seit Ende des 19. Jahrhunderts.
In der Bundesrepublik bestehen ca. 2.000 Wohnungsgenossenschaften mit insgesamt ca. 2,1 Mio Wohnungen, das sind etwa 10% aller Mietwohnungen in der Bundesrepublik.

Genossenschaftliche Prinzipien:

 

  • Identitätsprinzip
  • Selbsthilfe
  • Selbstverwaltung
  • Selbstverantwortung

    Das macht Wohnen in unserer Genossenschaft so attraktiv:

    Mitglieder sind einerseits Kapitalgeber und andererseits Kunden des Unternehmens - im Gegensatz zu Mietern sind Genossenschaftsmitglieder wirtschaftliche Miteigentümer des genossenschaftlichen Gemeinschaftseigentums und erfahren aus dem genossenschaftlichen Förderprinzip Mietsicherheit und ein Dauernutzungsrecht, welches nur an die Einhaltung der Bedingungen des Nutzungsvertrages gebunden ist.
    Mitbestimmung und Mitverantwortung erhöhen die Identifikation der Mitglieder mit ihrem genutzten Wohnraum und somit der Wohnqualität bei Stabilisierung sozialer Aspekte.
    Vermögen kann über einen längeren Zeitraum akkumuliert werden, der bewirtschaftete Grund und Boden unterliegt keinen spekulationsbedingten Preissteigerungen.
    Nach Feststellung des Jahresabschlusses in der Mitgliederversammlung können die Mitglieder über den Mitteleinsatz mitentscheiden, wie z.B. über die Verwendung von Überschüssen als Rücklagen für Modernisierungsmaßnahmen und nicht zuletzt für Dividenden, die bei uns seit 1999 regelmäßig ausgeschüttet werden konnte, d.h. die eingezahlten Genossenschaftsanteile werden jährlich mit 4% verzinst und an die Mitglieder ausgezahlt.
    Auf Basis des novellierten Genossenschaftsgesetz vom August 2006 wurde auch unsere Satzung dementsprechend überarbeitet und so wurde z.B. in der Mitgliederversammlung 2007 beschlossen, daß zusätzliche Anteile erworben werden können, die ebenfalls verzinst werden, genauso ist es möglich, zusätzliche Anteile auf andere Mitglieder zu übertragen.

    Betriebskosten

    ... sind lt. § 556 BGB
    "... die Kosten, die ... durch ... den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen ..."

    Dazu gehören u.a.
  • Grundsteuer
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung
  • Müllentsorgung
  • Straßenreinigung, Grundstückspflege, Winterdienst
  • Hausreinigung
  • Schornsteinüberprüfung, -reinigung
  • Beleuchtung der Gemeinschaftsräume, Hauslicht
  • Kosten Gemeinschaftsantenne
  • Wartung von   
  • Heizung   
  • Elektro- und Gasanschlüsse, Gasherde   
  • Fenster, Türen

    (In den letzten Jahren hat die Genossenschaft die Kosten für Wartung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung nicht umgelegt !)

    Wir möchten unsere Mitglieder darauf hinweisen, daß entsprechend § 35a EStG haushaltsnahe und handwerksnahe Dienstleistungen (ohne Materialkosten) geltend gemacht werden können.
    Dazu gehören z.B. Straßenreinigung, Grundstückspflege, Winterdienst, Hausreinigung als haushaltsnahe, Schornsteinüberprüfung und –reinigung, Wartungsarbeiten (wie oben genannt) als handwerksnahe Dienstleistungen. Höchstbeträge für die Geltendmachung von Aufwendungen betragen jeweils 600,00 € (max. 20%) für haushaltsnahe und handwerksnahe Dienstleistungen.

     

     

     

     

     

     

     

     

 

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